Neuer Innovationsgutschein: „Mittelstand trifft Start-ups“

Die Familie der Innovationsgutscheine in Baden-Württemberg wächst: Mit dem neuen Innovationsgutschein „Mittelstand trifft Start-ups“ wird gezielt die Zusammenarbeit zwischen etablierten kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und Start-ups gefördert.

Die Familie der Innovationsgutscheine in Baden-Württemberg wächst: Mit dem neuen Innovationsgutschein „Mittelstand trifft Start-ups“ wird gezielt die Zusammenarbeit zwischen etablierten kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und Start-ups gefördert. Ziel ist es, innovative Produkte und Dienstleistungen von Start-ups in mittelständischen Unternehmen zum Einsatz zu bringen – etwa zur Prozessoptimierung, Produktentwicklung oder im Rahmen strategischer Partnerschaften.

Das Programm ist besonders interessant für Start-ups aus Accelerator-Programmen oder mit Business-Angel-Finanzierung, da diese explizit als geeignete Kooperationspartner genannt werden. Für Start-ups kann der Gutschein somit ein starkes Verkaufsargument sein: Wer mit einem KMU zusammenarbeitet, eröffnet diesem die Chance auf eine Förderung von bis zu 20.000 Euro bei einem Fördersatz von 50 Prozent.

Wer kann profitieren?

Antragsberechtigt sind KMU der gewerblichen Wirtschaft oder der freien Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg (bis 250 Mitarbeitende, max. 50 Mio. Euro Umsatz oder 43 Mio. Euro Bilanzsumme). Gefördert wird der Erwerb von Produkten oder Dienstleistungen von Start-ups im Rahmen innovativer Vorhaben – von Kunden-Lieferanten-Beziehungen über Co-Innovation bis hin zu strategischen Allianzen.

Als förderfähige Start-ups gelten Unternehmen, die jünger als zehn Jahre sind, ein innovatives Geschäftsmodell verfolgen und Wachstum aufweisen oder anstreben. Positive Indizien sind unter anderem die Teilnahme an Accelerator-Programmen, frühere Förderungen, Auszeichnungen oder eine Finanzierung durch Business Angels oder Venture Capital. Ein Standort in Baden-Württemberg ist nicht zwingend erforderlich, wird aber positiv bewertet.

Antragstellung

Anträge können ab sofort fortlaufend online bei der L-Bank gestellt werden. Wichtig: Mit dem Vorhaben darf erst nach Bewilligung begonnen werden, Verträge mit dem Start-up dürfen vorher nicht geschlossen werden. Der Bewilligungszeitraum beträgt zehn Monate (verlängerbar um zwei Monate).

👉 Weitere Informationen, das Merkblatt sowie die Antragstellung finden sich auf der Website der L-Bank unter
www.l-bank.de/produkte/finanzhilfen/innovationsgutschein.html