Mit Risiko: Finanzierung durch Business Angel

Quelle: ideenwerk-bw.de

Bei der Finanzierung durch Business Angel gehört für Startup und Investor das Risiko dazu. Doch sie sollte nicht als  Glücksspiel verstanden werden.
Jedes Startup-Unternehmen ist, gerade am Anfang, auf Hilfe angewiesen – sei es in Form finanzieller Unterstützung, der Bereitstellung eines Netzwerks mit Geschäftskontakten oder unternehmerischen Know-hows und Erfahrung. Hier kommen Business Angels ins Spiel. Sie sind häufig erfahrene Unternehmer, die Gründern eine wichtige Hilfestellung leisten und ein Investment ihres Privatvermögens nicht scheuen, wo andere nur Risiken sehen. Für die Unternehmensentwicklung ist ihr Investment in der risikoreichen Anfangsphase entscheidend.
Im Gegenzug erhält der Business Angel eine Beteiligung am noch jungen Unternehmen und die Chance, seinen Einsatz in kurzer Zeit zu vervielfachen. Diese Chancen sind aber auch mit nicht unerheblichen Risiken verbunden. Floppt die Idee des Startups, ist das Geld weg. Das Risiko des Totalverlustes sollte daher durch verschiedene rechtliche Rahmenbedingungen minimiert werden.

Finanzierung durch Business Angel heißt Mitgestaltung

Schließlich sollte die Finanzierung eines Startups nicht als Glücksspiel verstanden werden. Ein Business Angel sollte stattdessen das Startup mitgestalten, ohne aber die kreative Freiheit der Gründer zu sehr einzuschränken. Um den Business Angel in die Lage zu versetzen, sein unternehmerisches Know-how in die Entscheidungsprozesse einzubringen, sind Mitsprache- und Mitentscheidungsrechte – beispielsweise durch Zustimmungsvor­behalte oder durch Einrichtung eines Beirats – zu verankern. Auch sollte der Abruf von Mitteln eines vom Business Angel bereitgestellten Finanzierungsrahmens an die Erreichung bestimmter Milestones gekoppelt sein.
Den zeitlichen Einsatz des Business Angel, den er durch die Beratung der Gründer und die Bereitstellung seines Know-hows erbringt, aber auch das erhebliche Ausfallrisiko in der frühen Unternehmensphase gilt es hingegen bei der Einstiegsbewertung zu berücksichtigen. Dies kann durch die Erhöhung des Gewinnanteils, die Gewährung zusätzlicher Anteile oder die Einräumung einer Liquidationspräferenz im Verkaufsfall zusätzlich gesichert werden. Diese Vorstellungen sollten überdies flankiert werden durch den Schutz des Investors vor einer Verwässerung seiner Beteiligung in nachfolgenden Finanzierungsrunden.

Die menschliche Chemie muss stimmen

Entscheidendes Kriterium für die Investitionsentscheidung des Business Angel ist neben einer überzeugenden Geschäftsidee aber das Gründerteam selbst. Zeigen die Gründer kein Engagement mehr oder streben einen einseitigen Ausstieg an, hat das häufig den Ausfall der Investition zur Folge. Um einen solchen Ausstieg zu verhindern, sollte die Übertragung von Anteilen an die Zustimmung der übrigen Gesellschafter geknüpft werden.
Daneben sollten Vorerwerbs- und Mitveräußerungsrechte sowie Vorkaufsrechte vereinbart werden. Zeigen die Gründer sich nicht mehr engagiert oder beenden vorzeitig ihre Tätigkeit im Unternehmen, können sogenannte Vesting-Regelungen wenigstens teilweise Abhilfe schaffen. Sie sehen vor, dass der Gründer seine Anteile verliert, und knüpfen an den Verlust erhebliche finanzielle Nachteile.

Finanzierung durch Business Angel ist Partnerschaft auf Zeit

Im Vordergrund der Investitionsentscheidung in ein junges Unternehmen steht natürlich auch für den Business Angel die Renditeerwartung. Seine Investition führt lediglich zu einer Partnerschaft auf Zeit. Von erheblicher Bedeutung ist daher die Sicherung eines erfolgreichen Exits, um so den im Unternehmen erzielten Wertzuwachs zu realisieren. Dies erfolgt im Wege des Verkaufs der Beteiligungen oder eines Börsengangs. Dem Business Angel sollten dabei die Entscheidung über den Zeitpunkt und die Umsetzung des Exits vorbehalten sein. Da potenzielle Investoren üblicherweise lediglich ein Interesse am Erwerb sämtlicher Anteile haben, sind Mitveräußerungspflichten der Mitgesellschafter vorzusehen. Um Streitigkeiten vorzubeugen, sind die Exitziele von Anfang an zwischen Gründer und Business Angel klar zu definieren.
Durch die Verankerung dieser Regelungen können die zweifelsohne bestehenden Risiken für Business Angels reduziert und der Investitionsprozess erfolgreich gestaltet werden. So wird das Investment in ein Startup nicht zur reinen Glückssache, auch wenn sich im Schnitt nur eines von zehn Startups erfolgreich am Markt positioniert.