Die Europäische Union (EU) hat mit zahlreichen Ländern Abkommen geschlossen, durch die bei der Lieferung von Ursprungswaren weniger oder kein Zoll anfällt. Die Waren müssen teilweise genau definierte Fertigungsprozesse durchlaufen, um in den Genuss dieser Zollpräferenzen zu gelangen. Der Nachweis des Präferenzursprungs erfolgt innerhalb der EU zwischen Unternehmen mit Hilfe der Lieferantenerklärung. Die Regeln hierzu […]
27.09.2019, 08:00 Uhr
Lieferantenerklärungen
Die Europäische Union (EU) hat mit zahlreichen Ländern Abkommen geschlossen, durch die bei der Lieferung von Ursprungswaren weniger oder kein Zoll anfällt. Die Waren müssen teilweise genau definierte Fertigungsprozesse durchlaufen, um in den Genuss dieser Zollpräferenzen zu gelangen. Der Nachweis des Präferenzursprungs erfolgt innerhalb der EU zwischen Unternehmen mit Hilfe …
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