Bürgschaftsbank Baden-Württemberg GmbH

Bürgschaften erleichtern die Kreditvergabe

Bürgschaftsbank Baden-Württemberg GmbH
Werastr. 13-17
70182 Stuttgart

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Wer mit Unterstützung seiner Hausbank ein Unternehmen gründen will oder für sein Unternehmen einen Kreditbedarf hat, wird häufig nach Sicherheiten für einen Kredit einer Förderbank oder für einen Hausbankkredit gefragt. Falls die Sicherheiten nicht reichen, kann die Hausbank die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg in die Finanzierung einbinden. Sie bürgt gegenüber der Hausbank für den Haus- oder Förderbankkredit. Das erleichtert der Hausbank die Kreditvergabe.

Insgesamt bestehen 14.939 Bürgschaften an baden-württembergischen Unternehmen mit einem Kredit- und Beteiligungsvolumen von rund 2,6 Milliarden Euro. Im Bundesvergleich ist die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg mit rund einem Drittel der bundesweit verbürgten Kredite und garantierten Beteiligungen das größte Institut dieser Art. Ihr Angebot gilt für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen ebenso wie für etablierte Firmen mit einem Investitions- oder Betriebsmittelbedarf.

Ihre Gesellschafter sind Kammern, Verbände sowie Spitzeninstitute der Kreditwirtschaft.

Besonderheiten

Es gilt das Hausbankprinzip: Gründungsinteressierte müssen sich zuerst an ihre Hausbank wenden. Nur sie kann die Bürgschaftsbank in eine Finanzierung einbinden.

Dienstleistungsangebot Informationsmaterial Seminare Einzelberatung Begleitung
Prüfung der Geschäftsidee
Unternehmensorganisation/ -führung
Personalangelegenheiten
Branche/Markt
Marketing/Vertrieb
Rechtsform und andere rechtliche Fragen
Schutzrechte und Lizenzen
Rechnungswesen und Steuern
Finanzierung und Fördermöglichkeiten
Erarbeitung eines Geschäftsplans

Ansprechpartner

Herr Bürgschaftsbank Baden-Württemberg GmbH
0711 1645-6
0711 1645-777
info@buergschaftsbank.de

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Themenschwerpunkte

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  • Förderung (Existenzfestigung)
  • Innovation

Kosten

Bearbeitungsgebühr: einmalig 1 Prozent der genehmigten Bürgschaft plus jährlich Bürgschaftsprovision 1 Prozent aus dem noch ausstehenden Kreditbetrag; bei Fördermitteln berechnet sich die Bürgschaftsprovision nach dem risikogerechten Zinssystem.