Jobcenter Stuttgart

Service für leistungsberechtigte Selbstständige & Gründer

Jobcenter Stuttgart
Rosensteinstraße 11
D-70191 Stuttgart

stuttgart.de/jobcenter

Das Jobcenter Stuttgart unterstützt Selbstständige und Existenzgründer, die Leistungen aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende beziehen. Das spezialisierte Selbstständigen-Team im Jobcenter berät Leistungsberechtigte auf dem Weg in die Existenzgründung und hilft ihnen bei der Stabilisierung einer bestehenden Selbstständigkeit. Zunächst wird mittels einer Tragfähigkeitsanalyse geprüft, ob die (geplante) Selbstständigkeit geeignet ist, die Hilfebedürftigkeit nach § 9 SGB II zu beenden.

Eingliederungsleistungen:


  • Einstiegsgeld

  • Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen nach dem SGB II


Strategische Beratung bezüglich der Selbstständigkeit:

  • Auswertung der Einnahme- und Ausgabepositionen

  • Beratung zu Kostenoptimierungspotenzialen

  • Beratung zum Vorgehen im Bereich Kunden-/ Auftragsgewinnung

  • Strategische Beratung durch fachkundige Stellen


Voraussetzung ist der Anspruch auf Arbeitslosengeld II nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II).

Besonderheiten

  • Prüfung der Geschäftsidee
  • Förderung in der Phase der Existenzgründung
  • Förderung in der Phase der Existenzfestigung

    Dienstleistungsangebot Informationsmaterial Seminare Einzelberatung Begleitung
    Prüfung der Geschäftsidee
    Unternehmensorganisation/ -führung
    Personalangelegenheiten
    Branche/Markt
    Marketing/Vertrieb
    Rechtsform und andere rechtliche Fragen
    Schutzrechte und Lizenzen
    Rechnungswesen und Steuern
    Finanzierung und Fördermöglichkeiten
    Erarbeitung eines Geschäftsplans
  • Ansprechpartner

    Selbstständigen- Team
    0711 216-97274
    jobcenter.selbst@stuttgart.de

    Ort

    Icon Map

    Branchen

    • Alle Branchen

    Zielgruppen

    • Arbeitslose
    • Existenzgründer*innen

    Themenschwerpunkte

    • Förderung (Existenzfestigung)
    • Förderung (Existenzgründung)
    • Geschäftsidee (Prüfung)

    Kosten

    Kostenlos; Voraussetzung ist der Anspruch auf Arbeitslosengeld II nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II).