Die Neuerungen der DS-GVO zum 25.05.2018 bereiten derzeit vielen Unternehmen nicht nur Kopfzerbrechen, sondern bringen auch einige Hausaufgaben mit sich. Hohe Bußgeldandrohungen und die Sorge vor einer neuen Abmahnwelle tun ihr Übriges – schließlich spricht man hier schnell von Summen in Höhe von 20 Millionen Euro.
Wer personenbezogene Daten verarbeitet, ist daher gut beraten, sich mit den neuen Anforderungen der DS-GVO auseinanderzusetzen. Das gilt natürlich auch für Start-ups. Im Interview mit Felix Buchman, einem treuen Begleiter der Start-up-Szene im Neckar Valley und Mitgründer des Startup Stuttgart e.V., liefert letzterer vor Ablauf der Deadline noch ein paar wichtige best practice Ansätze und Informationen.
Felix ist Fachanwalt für IT-Recht und zertifizierter Datenschutzbeauftragter. Das Datenschutzrecht und die Herausforderungen der DS-GVO kennt er aus erster Hand. Michaela Schächner von Startup Stuttgart e.V. hat sich mit ihm getroffen und sich zum Thema DS-GVO aufschlauen lassen.
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