Bei der Gründung steht jeder Unternehmer vor der Frage: Bilanz („doppelte Buchführung“) oder Einnahmenüberschussrechnung („EÜR“)? Freiwillig kann jeder bilanzieren – doch wer ist dazu verpflichtet? Ist es schwer, eine Bilanz für das eigene Unternehmen zu erstellen? Welche Vorteile bietet die doppelte Buchführung? Und welche Vorschriften sind dabei zu beachten?
Diese und weitere Fragen zu beantworten, ist Ziel der Veranstaltung „Bilanzierung für Existenzgründer“. Sie setzt auf unserer Veranstaltung „Buchhaltung für Existenzgründer“ auf. Einen Schwerpunkt bilden praktische Übungen zur doppelten Buchführung. Dabei wird ein Buchhaltungsprogramm der Firma Lexware eingesetzt.
Wer muss bilanzieren?
Nicht nur Kapitalgesellschaften und ins Handelsregister eingetragene Kaufleute, sondern auch nicht ins Handelsregister eingetragene Gewerbetreibende mit einem Umsatz von über 600.000 Euro oder einem Gewinn von mehr als 60.000 Euro sind verpflichtet zu bilanzieren.
Aber auch von Nicht-Kaufleuten wird immer häufiger erwartet, dass sie eine Bilanz richtig lesen und interpretieren können.